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Chirurgische Ambulanz

Chefärzte:
Dr. med. Peter Wolfgang Gruber
Dr. med. Matthias Richter

Anmeldung:
Fon: (0 23 52) 2 05 - 330
Fax: (0 23 52) 2 05 - 305
E-Mail: ca-chirurgie@vinzenz-altena.de

Lage der Abteilung:
U2 / 2. Untergeschoss

Leitende Pflegekraft: Ulrich Schell

Anlaufstelle für chirurgische Patienten
Im Eingangsbereich der Ambulanz befindet sich die Anmeldung, wo die Personalien unserer Patienten erfasst und sämtliche Unterlagen für die weitere Behandlung zusammengestellt werden.
In der Anmeldung werden auch Rezepte und Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen ausgestellt sowie Termine vergeben.

Der im November 2004, neu gestaltete Wartebereich sorgt mit seinen warmen mediterranen Farben für eine angenehme und freundliche Atmosphäre. Lesestoff, ein Fernseher und ein Kaffeeautomat versuchen die Wartezeiten so kurzweilig wie möglich zu halten.
Für unsere kleinen Gäste wurde eine Spielecke eingerichtet.

Das Herzstück der Chirurgischen Ambulanz besteht aus drei Behandlungsräumen, wovon einer auch als Gipsraum genutzt wird.
Hier gibt es die Möglichkeit Kurznarkosen durchzuführen, die z.B. bei Repositionen (Wiedereinrichtung von gebrochenen oder verrenkten Gliedern) angewendet werden.

Schwerverletzte Notfallpatienten, die mit dem Rettungs- oder Krankenwagen zu uns kommen, gelangen direkt über einen Verbindungsweg von der Rettungswageneinfahrt in die Ambulanz.

Sprechstundenzeiten der Chirurgischen Ambulanz

Allgemein- und D-Arzt-Sprechstunde
Montag 9.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 11.00 Uhr
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr

Kindersprechstunde:
Montag + Donnerstag ab 14.00 Uhr

Privatsprechstunde:
Montag 16.00 – 16.30 Uhr + nach Vereinbarung

Notfälle versorgen wir rund um die Uhr

Praxisgebühr
Das Glossar zur Gesundheitsreform
Seit Januar 2004 zahlen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal. Die Praxisgebühr fällt allerdings nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft der Patient zum Arzt geht und egal wie viele Ärzte er (mit Überweisung) aufsucht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr befreit. Die Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, zum Beispiel die Brustkrebs-Früherkennung beim Frauenarzt oder die halbjährliche Zahnkontrolle im Rahmen der Bonusregelung, bleiben generell zuzahlungsfrei. Dasselbe gilt für Schutzimpfungen.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten, dazu zählen neben der Praxisgebühr auch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten, darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei einem Prozent. Auf Familien wird besondere Rücksicht genommen: Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner vermindern die Belastungsgrenze.
Darüber hinaus haben die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherten im Rahmen von Bonusprogrammen eine Ermäßigung bei Praxisgebühren und Zuzahlungen zu gewähren. So werden Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten und für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gesetzt

Weiterführende Informationen
Fragen und Antworten: Praxisgebühr
Tabelle: Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen
Bundesministerium für Gesundheit

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