pflegepersonal

Pflegeüberleitung

Beim Übergang von einer Krankenhausbehandlung zur ambulanten oder vollstationären Betreuung für pflegebedürftige Menschen müssen viele Fragen geklärt, muss vieles geregelt werden.

Lage des Büros:
EG / Erdgeschoss

Ansprechpartnerin:
Krankenschwester für Pflegeüberleitung:
Veronika Smieja
Fon: (0 23 52) 2 05 – 477
Fax: (0 23 52) 2 05 – 479
Funk (023 52) 205 0 über die Zentrale anfunken lassen
E-Mail: smieja@vinzenz-altena.de

 

Was genau ist Pflege-Überleitung?
Zur Pflege-Überleitung gehören alle Handlungen, die notwendig sind, um eine kontinuierliche Qualität in der Pflege eines Menschen zu gewährleisten - beim Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Pflege zu Hause oder in eine nachstationäre Pflegeeinrichtung. Genau dabei hilft Ihnen die Pflege-Überleitung im St. Vinzenz-Krankenhaus.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht

.Hilfen im wirtschaftlichen wie sozialen Bereich
Die Pflege-Überleitung umfasst die wirtschaftlichen wie auch sozialen Bereiche:

In Ihrem Interesse und mit Ihrem Einverständnis leiten wir alle pflegerelevanten Informationen an Hausärzte, ambulante Pflegedienste, Krankenkassen, Sanitätshäuser, Alten- und Pflegeheime, Hospize und Einrichtungen für Tages- und Kurzzeitpflege weiter.

Wissenswertes

„Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“

Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist kein Testament sondern eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern.

Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an "ihrer Stelle zu handeln". Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine sogenannte "rechtliche Betreuung".

In den letzten Jahren sind die Bergriffe „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ vermehrt ins öffentliche Interesse gerückt. Die Notwendigkeit „etwas zu tun“, für den Fall, dass man nicht mehr über sich bestimmen kann, wird zwar gesehen, doch geschieht meist nichts.

Unsere Pflegeüberleitung vermittelt Ihnen gerne die entsprechenden Kontakte.

Links | Impressum
St. Vinzenz-Krankenhaus > Pflegedienst
St. Vinzenz-Pflegeheim
Über uns | Aktuelles | Fachabteilungen | Funktionsbereiche | Pflegedienst | Service | Anfahrt

 

Ihre Meinung
Bildmarke