
Pflegesätze
Für unsere Leistungen sind wir verpflichtet, kostendeckende Pflegesätze zu berechnen. Von den Landesverbänden der Pflegekassen und der Pflegesatzkommission des Landes Nordrhein-Westfalen werden diese Pflegesätze kontrolliert und genehmigt.
Die Pflegestufe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt.
Ab 01.01.2011 gelten folgende Preise
Pflegestufe 0
Preis/Monat im Doppelzimmer: 2198,21 Euro
Preis/Tag im Doppelzimmer: 70,91 Euro
Zusammengesetzt aus:
pflegerischer Aufwand: 27,09 Euro
Unterkunft: 16,88 Euro
Verpflegung: 13,00 Euro
Investitionskosten/Tag: Zweibettzimmer = 13,77 Euro, Einbettzimmer = 14,89 Euro
Pflegestufe 1
Preis/Monat im Doppelzimmer: 2665,38 Euro
Preis/Tag im Doppelzimmer: 85,98 Euro
Zusammengesetzt aus:
pflegerischer Aufwand: 42,16 Euro
Unterkunft: 16,88 Euro
Verpflegung: 13,00 Euro
Investitionskosten/Tag: Zweibettzimmer = 13,77 Euro, Einbettzimmer = 14,89 Euro
Pflegestufe 2
Preis/Monat im Doppelzimmer: 3225,55 Euro
Preis/Tag im Doppelzimmer: 104,05 Euro
Zusammengesetzt aus:
pflegerischer Aufwand: 60,23 Euro
Unterkunft: 16,88 Euro
Verpflegung: 13,00 Euro
Investitionskosten/Tag: Zweibettzimmer = 13,77 Euro, Einbettzimmer = 14,89 Euro
Pflegestufe 3
Preis/Monat im Doppelzimmer: 3805,25 Euro
Preis/Tag im Doppelzimmer: 122,75 Euro
Zusammengesetzt aus:
pflegerischer Aufwand: 78,93 Euro
Unterkunft: 16,88 Euro
Verpflegung: 13,00 Euro
Investitionskosten/Tag: Zweibettzimmer = 13,77 Euro, Einbettzimmer = 14,89 Euro
Einzelzimmerzuschlag pro Tag beträgt 1,12 Euro
Der Betrag für Verpflegung bei ausschließlich Erhalt von Sondenkost beträgt 8,67 Euro statt 13,00 Euro.
Kostenbeteiligung der Pflegekasse je Kalendermonat:
| Pflegestufe 1 | 1023,00 Euro |
| Pflegestufe 2 | 1279,00 Euro |
| Pflegestufe 3 | 1510,00 Euro |
Wenn das Einkommen nicht ausreicht die monatlichen Restkosten zu zahlen, wird vom Träger ein Pflegewohngeld beantragt. Dieses kann bei Bewohnern in unserem Hause zur Zeit bis zu 458,13 Euro (Investitionskosten 30,42) betragen. Die Gewährung ist Einkommens-/Vermögensabhängig. Der Vermögensschonbetrag beträgt 10.000 Euro.
Für einen Antrag auf Zuschuss wegen nicht gedeckter Heimkosten beim Sozialamt beträgt der Vermögensschonbetrag 2600,00 Euro.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, sowie bei der Antragstellung, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Hier können Sie die zur Aufnahme nötigen Unterlagen abrufen (als PDF-Datei):