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Qualitätsmanagement

Nach dem Pflege-Qualitätsicherungsgesetzt (PQsG) und dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sind wir als Pflegeeinrichtung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität unserer erbrachten und angebotenen Leistungen verantwortlich.
Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Unsere zugelassene Einrichtung ist zur Qualitätssicherung verpflichtet indem wir

Zur Sicherstellung dieser gesetzlichen Anforderung haben wir uns als Einrichtung für das Qualitätssichungssystem in Anlehnung an §80 SGB XI entschieden. Unser einrichtungsinternes Qualitätssicherungssystem ist mit dem Ziel eingeführt, die Anforderungen der „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsqualität“ im Bereich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unserer Einrichtung zu erfüllen.

Zielsetzung:
Zufriedenheit der Bewohner und der Angehörige!

Die Erarbeitung, Einführung und Umsetzung der Qualitätsanforderungen liegt in der Verantwortung des gesamten Pflegeheimteams, der Leitung und des Trägers und können nur im Zusammenwirken aller Beteiligten verwirklicht werden. Der Erfolg und die Wirksamkeit unserer Leistungen und der Regelungen unseres Qualitätssicherungssystems kontrollieren wir regelmäßig. Mit einer strukturierten Analyse der Ergebnisse nach dem PDCA- Zyklus (Planung-, Durchführung-, Messung-, Verbesserung), stellen wir fest, wo und in welchem Umfang Nach- oder Verbesserung erforderlich sind.

  1. Interne Qualitätssicherung

Qualitätssicherung und –entwicklung durch folgende Maßnahmen:

  1. Externe Qualitätssicherung

QS- Maßnahmen

  1. Veröffentlichung der Prüfberichte
Prüfbericht des MDK
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